Indikationen zur EAP
Ist erkennbar, dass mit der KG/PT das mögliche Rehabilitationsergebnis nicht ausreichend oder nur verzögert erreicht wird, kann eine EAP angezeigt sein.
Die EAP ist insbesondere indiziert bei:
- Bewegungseinschränkungen nach Gelenk-Teilsteifen, wie z.B.:
Arthrolysen,
Gelenkersatz nach ankylosierenden Arthrosen,
Narkosemobilisation etc.
- komplexen Gelenkverletzungen mit verzögerter Mobilisierbarkeit, z.B. wegen:
Weichteilschadens,
postoperativer Ruhigstellung,
schwerer Handverletzung etc.
- objektiv nachweisbaren (Vergleichsmessdaten) Muskelschwächen oder Muskelfunktionsstörungen nach Verletzungen oder Operationen, z.B.:
Kompartmentsyndrom,
Gesäßmuskelschwäche nach Hüft- oder Beckenoperationen,
Rückenmuskelschwäche nach Wirbelsäulenoperation etc.
- frühzeitig (innerhalb von vier Wochen) erkennbarem Stillstand eines anfänglichen Funktionsgewinns unter Standardtherapie der KG/PT, z.B. wegen:
chronischer Gelenkkapselentzündung nach Band-
oder anderen Gelenkoperationen,
zunehmenden Narben-Weichteilschrumpfungen etc.
- koordinativer Leistungsschwäche, insbesondere auch nach:
zentralen Nervenverletzungen.

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