Kostenübernahme durch die PKV

Kostenübernahme durch die PKV im Rahmen der Heilmittelverordnung

Exklusiv für Versicherte, deren PKV unten nicht aufgeführt ist, bieten wir über die Heilmittelverordnung: KG-Gerät (ca. 20 Therapieeinheiten sind notwendig) das Rückentrainingskonzept (siehe FPZ KONZEPT) an.

Sie müssen lediglich eine ärztliche Unbedenklichkeit - bei uns erhätlich - und ein KG-Gerät Rezept mit ca. 20x KG-Gerät von Ihrem Arzt verordnet bekommen.


Kostenübernahme durch Private Krankenkassen (Vertragspartner)

  • Deutsche Krankenversicherung (DKV)
  • Deutscher Ring
  • Gothaer
  • Victoria
  • Central

Was müssen Sie jetzt tun:

  • Rufen Sie Ihre Krankenkasse an, und fordern Unterlagen zur Teilnahme am FPZ KONZEPT an
  • In den Unterlagen ist in der Regel eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung enthalten, die Sie von Ihrem Orthopäden ausfüllen lassen
    • Dieses Formular können Sie auch bei uns erhalten
  • Ihre Krankenkasse erteilt eine Zusage über die Kostenübernahme
  • Mit den ausgefüllten Bescheinigungen kommen Sie zu uns und vereinbaren einen Analysetermin
  • Die Übernahme der Behandlungskosten richtet sich nach Ihrem PKV- Vertragstarif
  • Falls Fragen bestehen sollten, helfen wir Ihnen gerne telefonisch oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin (pro medik köln 0221-9224310)
  • Wir helfen Ihnen auch gerne bei der gesamten Antragsstellung
    • Diesbezüglich bitte einen Beratungstermin vereinbaren

Komplexes Angebot für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden