Kostenübernahme durch die PKV
Kostenübernahme durch die PKV im Rahmen der Heilmittelverordnung
Exklusiv für Versicherte, deren PKV unten nicht aufgeführt ist, bieten wir über die Heilmittelverordnung: KG-Gerät (ca. 20 Therapieeinheiten sind notwendig) das Rückentrainingskonzept (siehe FPZ KONZEPT) an.
Sie müssen lediglich eine ärztliche Unbedenklichkeit - bei uns erhätlich - und ein KG-Gerät Rezept mit ca. 20x KG-Gerät von Ihrem Arzt verordnet bekommen.
Kostenübernahme durch Private Krankenkassen (Vertragspartner)
- Deutsche Krankenversicherung (DKV)
- Deutscher Ring
- Gothaer
- Victoria
- Central
Was müssen Sie jetzt tun:
- Rufen Sie Ihre Krankenkasse an, und fordern Unterlagen zur Teilnahme am FPZ KONZEPT an
- In den Unterlagen ist in der Regel eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung enthalten, die Sie von Ihrem Orthopäden ausfüllen lassen
- Dieses Formular können Sie auch bei uns erhalten
- Ihre Krankenkasse erteilt eine Zusage über die Kostenübernahme
- Mit den ausgefüllten Bescheinigungen kommen Sie zu uns und vereinbaren einen Analysetermin
- Die Übernahme der Behandlungskosten richtet sich nach Ihrem PKV- Vertragstarif
- Falls Fragen bestehen sollten, helfen wir Ihnen gerne telefonisch oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin (pro medik köln 0221-9224310)
- Wir helfen Ihnen auch gerne bei der gesamten Antragsstellung
- Diesbezüglich bitte einen Beratungstermin vereinbaren

Komplexes Angebot für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden

